Geschäftsführerrisiken.de
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH genannt) ist vor allem bei komplexen und haftungsreichen Vorhaben eine gern gewählte Rechtsform. Das Ziel einer Haftungsbeschränkung wird für ihre Gesellschafter auch meist erreicht. Häufig ist jedoch nicht bekannt, dass damit das Haftungsrisiko nur verlagert wird: weg von den Gesellschaftern, hin zu den Geschäftsführern.
Unabhängig davon, ob es sich um Fremdgeschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter handelt, die Liste der potentiellen Haftungsfallen ist lang. Schnell kann dadurch die wirtschaftliche Existenz eines Geschäftsführers vernichtet werden. Dazu kommt noch ein erhebliches persönliches Strafbarkeitsrisiko.
Haftungsfallen für Geschäftsführer
Geschäftsführer haben Rechte, aber auch Pflichten. Eine Verletzung dieser Pflichten führt zu einem möglichen Haftungsanspruch des Unternehmens, möglicherweise aber auch zu Ansprüchen Dritter.
Beispiel: Bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH kann nicht nur diese, sondern auch die KG den Geschäftsführer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Die Haftungsrisiken der Geschäftsführer wurden durch Gesetzgeber und Rechtsprechung kontinuierlich erhöht. Dies gilt in besonderem Maße für die sogenannte »1-Euro-GmbH«, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die Haftungsrisiken der Gesellschafter einer GmbH hat der Gesetzgeber dagegen kontinuierlich reduziert. Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist somit zu unterscheiden zwischen der Haftung als Gesellschafter und der Haftung als Geschäftsführer.
Zusammengefasst
Geringe Risiken der Gesellschafter, hohe Risiken der Geschäftsführer.
Was viele nicht wissen
Der Geschäftsführer haftet nach dem Gesetz bereits bei einfacher Fahrlässigkeit persönlich in unbeschränkter Höhe. Diese Haftungsrisiken – und zusätzlich auch Strafbarkeitsrisiken – des Geschäftsführers bestehen unabhängig davon, ob:
- Der GF eine Vergütung erhält oder unentgeltlich tätig ist,
- ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde oder nicht!
Vergleiche KG Berlin, Urteil vom 24.02.2011 – Az. 10 U 83-10
Der Geschäftsführer ist auch kein Arbeitnehmer. Die für solche geltenden Haftungsbeschränkungen gelten daher nicht für ihn.
5 typische Haftungsrisiken hierbei sind:
- Haftung in der Insolvenz
- Haftung für Sozialabgaben
- Haftung für Steuern
- Haftung für Stammkapital
Das gilt vor allem dann, wenn nicht die volle Stammeinlage vorhanden ist! - Haftung nach Zivilrecht
Das gilt übrigens auch für Geschäftsführer einer GmbH in Gründung!
Beratung
Lassen Sie sich als Geschäftsführer im Rahmen eines Coachings für das Thema Haftungsrisiken sensibilisieren. Profitieren Sie von der Einführung und Optimierung eines Risikomanagements. Vertrauen Sie uns in allen weiteren Fragen im Rahmen unserer allgemeinen rechtlichen und steuerlichen Beratung.
Wir informieren Geschäftsführer über Haftungsrisiken bei
- Gründung, laufendem Betrieb und Krise
- Haftung für Zahlungen in der Krise
- Gläubiger Finanzamt / Sozialversicherungsträger in der Krise
- Sonstige Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten
Risikomanagement
Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam das Unternehmen und die Verträge, identifizieren mögliche Risiken, bewerten diese und geben Ihnen Empfehlungen zur Risikominimierung. Risikominimierung kann dabei aktiv durch ein Vertragsmanagement (Anpassung und Prüfung der wichtigsten Verträge), aber auch passiv durch ein Versicherungsmanagement (z.B. D&O – Directors and Officers Liability Insurance) erfolgen.
Machen Sie sich unsere Erfahrung zunutze, die wir in jahrelanger Beratung und Vertretung unserer Mandanten als Rechtsanwälte und Steuerberater gewonnen haben. Bedienen Sie sich auch rechtlich und steuerlich bei der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung unseres Know-Hows. Für die Komponente »Versicherungen« können Sie bei Bedarf auf erfahrene Kooperationspartner aus dem Versicherungssektor zurückgreifen.
Informieren Sie sich selbst (zum Beispiel über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) oder lassen Sie sich individuell, bezogen auf Ihre konkrete Situation coachen. Beachten Sie: Auch das Selbststudium kostet – nämlich Ihre Zeit!
Veranstaltungen
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater halten bundesweit Veranstaltungen und Schulungen zu den Themen Geschäftsführerhaftung und Geschäftsführerrisiken, aber auch zu zahlreichen weiteren rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Themen – zum Beispiel: Bilanzen und Steuern, Vorsorge, Marketing, Wettbewerbs- und Markenrecht.
Inhalt unseres Geschäftsführerseminars
Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände einer GmbH und AG.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH genannt) ist vor allem bei komplexen und haftungsreichen Vorhaben eine gern gewählte Rechtsform. Das Ziel einer Haftungsbeschränkung wird für ihre Gesellschafter auch meist erreicht. Häufig ist jedoch nicht bekannt, dass damit das Haftungsrisiko nur verlagert wird: weg von den Gesellschaftern, hin zu den Geschäftsführern. Unabhängig davon, ob es sich um Fremdgeschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter handelt, die Liste der potentiellen Haftungsfallen ist lang. Schnell kann dadurch die wirtschaftliche Existenz eines Geschäftsführers vernichtet werden. Dazu kommt noch ein erhebliches persönliches Strafbarkeitsrisiko.
Ziel des Seminars
Ziel des Seminars ist es, Geschäftsführern die bestehenden Haftungsfallen bewusst zu machen und ihnen das nötige Rüstzeug zu deren Vermeidung / Reduzierung an die Hand zu geben.
Buchen
Informieren Sie sich über die Termine unserer Seminarreihen.
Selbstverständlich können Sie uns auch für Ihr Unternehmen oder eine Gruppe von interessierten Zuhörern buchen. Sprechen Sie uns wegen Terminen und Kosten unverbindlich an.
Referenzen
Kunden unserer Vorträge sind unter anderem
- Apotheker- und Ärztebank
- HypoVereinsbank / UniCredit
- Architekten- und Ingenieure-GmbHs
- Kliniken und Krankenhäuser
Geförderte Beratung
Über die Europäische Union, die KfW und andere öffentliche Stellen bestehen Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung zur Inanspruchnahme von kompetenten Beratungshilfen bieten. Diese werden sowohl Existenzgründern originär als Start up oder im Zuge der Unternehmensnachfolge, aber auch bestehenden Unternehmen angeboten.
Diese können insbesondere in den Genuss von Fördermitteln kommen.
Wichtiger Hinweis
Die rechtliche und steuerliche Beratung im konkreten Einzelfall ist nicht förderfähig!
Den „Haftungsfall“ selbst können Sie sich nicht fördern lassen, wohl aber die vorbeugende Beratung.
Informationen und Richtlinien
Informationen und Richtlinien der verschiedenen Förderprogramme finden Sie unter anderem hier:
- Förderdatenbank: Übersicht über Förderprogramme und Finanzhilfen
des Bundes, der Länder und der Europäischen Union - Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen
für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe - Richtlinie zum Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
- Europäischer Sozialfonds
Fragen Sie uns – wir können gefördert beraten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.