Rechnungswesen
Die Erstellung einer Buchhaltung dient der Erfüllung der rechtlichen und steuerlichen Pflichten eines Unternehmens. Buchhaltung kann jedoch viel mehr sein, nämlich ein Beitrag zum Unternehmenserfolg. Mit einem aktuellen und aussagekräftigen Rechnungswesen können wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt, Verbesserungspotentiale genutzt sowie unnötige Steuerbelastungen vermieden werden.
Dies setzt eine „aktive“ Buchhaltung voraus. Hierunter verstehen wir u. a. die unterjährige Buchung aller für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse relevanten Vorgänge wie z. B. Abschreibungen und Privatanteile. So können Umsatzrückgänge, Steigerung von Kosten und Verschlechterung der Zahlungsmoral von Kunden frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bankgespräche sind so immer gut vorbereitet.
Das machen wir gerne für Sie:
- der Kontierung und Erfassung der Belege
- der Abgabe elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen
- der Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, mit Vorjahres- und Brachenvergleich
- der Offene- Posten-Buchhaltung und Einrichtung von Kostenstellen
- der Vermeidung von Nachteilen bei Betriebsprüfungen
- der Vorschau auf das Jahresergebnis und dessen Optimierung