Verträge und AGB

Wir unterstützen Sie während des kompletten „Life-Cycle“ eines Vertrages.

Kaum ein Unternehmen hat den Überblick über all seine Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den darin enthaltenen Klauseln, Terminen und Fristen. Es kann viel Geld kosten, wenn Sie beispielsweise Kündigungsfristen oder Optionsmöglichkeiten übersehen.

Ein aktives Vertragsmanagement beinhaltet zum einen die Erstellung und das Verhandeln von Verträgen. Darüber hinaus stellt es die Überwachung der Vertragserfüllung sowie die Einhaltung von Terminen und Fristen sicher. Des Weiteren übernehmen wir die regelmäßige Aktualisierung der im Unternehmen verwandten Vertragsmuster. Mit dem Vertragsgenerator erstellen Sie zukünftig Ihre Verträge schneller selbst. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit.

Sie erhalten Unterstützung bei

  • der komplexen Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • der Verhandlung und dem Abschluss von Verträgen
  • der Überwachung der Einhaltung von Verträgen einschließlich Terminverfolgung
  • der regelmäßigen rechtlichen Wartung Ihrer Vertragsmuster

Vertragsgenerator: Mustervorlagen für Ihre Mitarbeiter

Bestimmt nutzen auch Sie einige Verträge mehrfach. Doch muss jedesmal ein Anwalt die Verträge prüfen? Nein. Von uns erhalten Sie individuell für Ihr Unternehmen eine charmante Vertragslösung. Dazu stellen wir Ihnen den Contract Creator zur Verfügung.

Die Arbeit mit dem Vertragsgenerator „Contract Creator“ erfolgt zweistufig:

  1. Wir erstellen einmalig eine professionelle und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Vertragsvorlagen. Dabei definieren wir gemeinsam mit Ihnen die benötigten Vertragsvarianten. Anschließend stellen wir das Vertragsmuster online im Contract Creator für Sie bereit.
  2. Sie oder Ihre Mitarbeiter können dann auf Basis dieser Vertragsvorlage nach Checkliste im Vertragsgenerator professionelle Verträge erstellen. Dabei halten sie sich an die von Ihnen individuell festgelegten Variablen. So wird Ihr Know-How optimal genutzt und Wissen gesichert.

Ihr Vorteil

Vermeiden Sie, dass Ihre Mitarbeiter alte Word-Vorlagen selbständig bearbeiten und dabei Klauseln außerhalb der Vorgaben vereinbaren. Mit dem Contract Creator „klicken“ sich Ihre Mitarbeiter durch die Vorlagen und erhalten anschließend einen rechtskonformen Vertrag, der sich zudem an die eigenen Unternehmensvorgaben hält.

Wenn Sie wünschen, prüfen wir die Vorlagen im Vertragsgenerator in regelmäßigen Abständen und passen sie an die aktuelle Rechtslage an.

Beispiel Arbeitsvertrag

Ihre Personalabteilung stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Den Arbeitsvertrag haben wir anhand Ihrer Vorgaben geschliffen und mit Ihnen gemeinsam die zulässigen Variablen definiert. Ihre Personalabteilung kann nun die Verträge im Vertragsgenerator innerhalb der Unternehmensvorgaben selbst anpassen: Zum Beispiel bei der Anzahl der Urlaubstage und der Höhe des Gehalts variieren. Aber auch nur die vorgegebenen Variablen sind zulässig.

Das bietet Rechtssicherheit; denn „selbstgebastelte“ Muster und unterschiedliche Vereinbarungen mit Mitarbeitern gehören damit der Vergangenheit an.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Staufer

Kooperierender Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Kontakt

089 21530330

Schwerpunkte

  • HealthCare: Ärzte, Zahnärzte, Unternehmer, Rettungsdienste, MVZ und Krankenhäuser
  • Public Safety: Behörden, Organisationen und Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben
  • Vertragsgestaltung mit AGB, Heilmittelwerberecht, ITK/IT-/TK/Medien und Datenschutzrecht

Besonderheiten

  • Langjährige Beratungstätigkeit im Gesundheitswesen
  • Aktive Tätigkeit im Rettungsdienst (Notfallrettung)
  • Wirtschaftsmediation / Kooperative Praxis
  • International engagierter Speaker
  • Referendarausbilder und Dozent

Beruflicher Hintergrund

  • Lehrbeauftragter an der LMU München
  • Fachanwalt für Medizinrecht und Informationstechnologierecht
  • Promotion an der Universität Leipzig (Prof. Dr. Kern)
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und München

Vortragstätigkeit

  • Rettungsdienstrecht, Notfall- und Intensivmedizin, Notarztrecht
    Qualifizierter Krankentransport und Krankenfahrt
    Genehmigung, Auswahlverfahren, Vergabe
  • Datenschutz im Gesundheitswesen, Digitalisierung, Telematik
  • Neue Technologien: eHealth, 3D-Printing/3D-Druck, Telemedizin
  • Wettbewerb und Heilmittelwerbung
  • Praxiskauf, Praxisverkauf, Praxisführung
  • Internationales Gesundheitswesen

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