Wettbewerb
Die Grenze zwischen wettbewerbswidriger und wettbewerbszulässiger Werbung sowie den einzelnen gesetzlichen Anforderungen an die Werbemaßnahme sind bei der derzeit unüberschaubaren Masse an gesetzlichen Bestimmungen für den Laien und auch für die Unternehmen meist auf Grund des erheblichen Zeitdrucks im wirtschaftlichen Bereich schwer abzuschätzen.
Selbst Privatpersonen müssen sich mit dem Wettbewerbsrecht auseinandersetzen und sei es nur bei der Abwehr von Abmahnungen. Ein schnelles Handeln ist hier unvermeidlich und sollte vom Fachmann durchgeführt werden.
Abmahnungen und Anträge auf Erlasse einstweiliger Verfügungen setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten durch. Weiterhin begleiten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung ihrer geistigen Schutzrechte, die primär durch das Urheberecht als auch durch das Markenrecht geschützt werden. Auch für die Werbung im Internet müssen die einschlägigen Gesetze beachtet werden, wenn man negative Folgen für die eigenen Aktivitäten vermeiden möchte.