Arbeit und Personal

Arbeit 4.0 heißt das Stichwort für neue Arbeitsformen, das Optionen für Mitarbeiter und Unternehmen eröffnet. Das bedeutet: in Zukunft ist vom juristischen Berater nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Kreativität gefordert. Oftmals müssen bei der Beratung im Arbeitsrecht sowohl der Datenschutz als auch das Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht mit einbezogen werden. Ob „klassisches Arbeitsrecht“ oder flexible zukünftige Personalgestaltung: Hier ist FASP genau der richtige Ansprechpartner für den Mittelstand.

Unsere Mandanten betreuen wir bundesweit und international, genauso gut wie in München und Rosenheim.

Bei anstehenden Personalmaßnahmen wird von Arbeitgebern Strategie und wirtschaftlicher Weitblick verlangt. Personalkonflikte, besonders bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, erfordern Verhandlungsgeschick und Kompetenz im Umgang mit Menschen. Erfahrung und Durchsetzungsvermögen werden notwendig, wenn die Interessen unserer Klienten vor dem Arbeitsgericht vertreten werden müssen.

Diese Qualitäten setzen wir für Sie ein, um Sie in allen Rechtslagen mit Engagement zu beraten.

Auswahl aus unserem Leistungsangebot

Individualarbeitsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Minijob, Gleitzone und kurzfristige Beschäftigung
  • GmbH-Geschäftsführerverträge
  • Betriebsübergang – Outsourcing
  • Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Betrieblicher Datenschutz
  • Kündigung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Risiko Scheinselbständigkeit

Kollektives Arbeitsrecht

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Unterstützung bei der Betriebsratswahl
  • Einigungsstellenverfahren
  • Vertretung im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

Kommunikation und Verhandlungsstrategien

  • Verhandeln von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Beratung bei Unternehmenstransaktionen
  • Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Weiteres Arbeitsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht

Dr. Cornelia Stapff

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht

Lehrtätigkeit und Trainings

  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

Freizeit

Bewegung in der Natur z.B. mit dem Rad in das Büro und wenn zeitlich möglich Skitouren im Winter und Regatten im Sommer

Anbieterkennzeichnung

Partnerin bei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

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