Nachweisgesetz – neue Anforderungen an Arbeitsverträge
Das neue Nachweisgesetz ist in Kraft getreten. An Arbeitsverträge - neue wie alte - werden neue Anforderungen gestellt. Für Arbeitgeber wichtig: Verstöße gegen diese Vorgaben sind Ordnungswidrigkeiten!
In Deutschland wurde jetzt die EU-Richtlinie zur Schaffung von transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen umgesetzt.
Die Änderungen wurden im Nachweisgesetz aufgenommen. Diese gelten ab 01.08.2022 ! Vielen Arbeitgebern ist das Nachweisgesetz nicht bekannt. Wurden Arbeitsverträge nur mündlich geschlossen, hatte das bisher keine Konsequenzen. Das ändert sich nun. Erstmals werden Verstöße gegen Vorgaben des Nachweisgesetzes als Ordnungswidrigkeit behandelt.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben, müssen die Arbeitsverträge nunmehr durch weitere Regelungen ergänzt werden. Das sind z.B. Informationen zur Kündigung sowie zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Des Weiteren müssen Hinweise zu einer etwaigen betrieblichen Altersvorsorge bereitgestellt werden. Ebenfalls anzugeben sind die Dauer einer vereinbarten Probezeit sowie die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, soweit diese vereinbart sind.
Auch bei Altverträgen muss reagiert werden, sobald ein Mitarbeiter einen geänderten Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber fordert und zwar innerhalb einer Frist von 7 Tagen.
Die elektronische Form reicht nicht. Es bedarf zudem der Unterschrift durch den Arbeitgeber.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.
Ihre Ansprechpartnerin bei FASP:
Arbeitsrecht
Dr. Cornelia Stapff
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht