Vergaberecht: Verträge mit russischen Partnern
Vorsicht bei der Vergabe: Verordnung (EU) 2022/576 betreffend Vergabeverfahren unter Beteiligung russischer Unternehmen.
Ab dem 11.10.2022 tritt der zweite Teil der am 8. April 2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in Kraft. Infolgedessen dürfen öffentliche Auftraggeber keine öffentlichen Verträge oder Konzessionen deren Vertragspartner einen Bezug zu Russland erfüllen bzw. auf deren Angebot den Zuschlag erteilen. Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich bezieht sich dabei…