Erbschaft- und Schenkung
Persönliche und familiäre Vorsorge ist unerlässlich. Notwendige Fragen rechtzeitig zu stellen, erfordert Mut, einen Blick fürs Ganze und das Erkennen von Problemen.
Gesucht sind Berater, die konkrete Lösungen aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben. Gefragt ist familienpsychologisches Einfühlungsvermögen des Beraters, um die Interessen des Mandanten umzusetzen.
Wir unterstützen Sie vor einem Erbfall bei
- Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Schenkungs- und Übergabeverträgen (vorweggenommene Erbfolge)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
- Familienrechtliche Gestaltungen, z.B. Eheverträge.
Wir unterstützen Sie nach einem Erbfall bei
- Erteilung eines Erbscheines
- Erbauseinandersetzung (Beratung und gerichtliche Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten)
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung.