Erbschaft- und Schenkung

Persönliche und familiäre Vorsorge ist unerlässlich. Notwendige Fragen rechtzeitig zu stellen, erfordert Mut, einen Blick fürs Ganze und das Erkennen von Problemen.

Gesucht sind Berater, die konkrete Lösungen aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben. Gefragt ist familienpsychologisches Einfühlungsvermögen des Beraters, um die Interessen des Mandanten umzusetzen.

Wir unterstützen Sie vor einem Erbfall bei

  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag
  • Schenkungs- und Übergabeverträgen (vorweggenommene Erbfolge)
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
  • Familienrechtliche Gestaltungen, z.B. Eheverträge.

Wir unterstützen Sie nach einem Erbfall bei

  • Erteilung eines Erbscheines
  • Erbauseinandersetzung (Beratung und gerichtliche Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten)
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung.

Ansprechpartner

Klaus G. Finck

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Schwerpunkte und Besonderheiten

  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Anbieterkennzeichnung

Partner bei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

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