Arbeitsrecht in Rosenheim

Bei FASP steht Unternehmern und Arbeitnehmern für sämtliche Fragen rund um Arbeit und Personal auch in unserer Kanzlei in Rosenheim ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Seite.

Checkliste Kündigung

Benötigte Zeit: 45 Minuten.

Weil oft gefragt: Nachfolgend haben wir einige der Punkte aufgeführt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags zwingend beachten sollten:

  1. Wann ist die Kündigung zugegangen?

    Notieren Sie sich unbedingt das Zugangsdatum!

  2. Ist die Kündigung auch schriftlich zugegangen?

    Keine Kündigung per E-Mail, SMS oder Telefax.

  3. Ist die Kündigung vom Berechtigten unterschrieben?

    Hat ein Bevollmächtigter unterschrieben, ohne dass eine wirksame Vollmacht vorliegt? Dann sollten Sie diese unverzüglich zurückweisen!

  4. Ist die Kündigungsfrist eingehalten?

    Prüfen Sie, welche gesetzlichen, arbeitsvertraglichen, tariflichen Kündigungsfristen bestehen und ob diese eingehalten sind.

  5. Welche Art von Kündigung wurde erklärt?

    Ordentlich oder fristlos? Ist die fristlose Kündigung berechtigt?

  6. Besteht ein Betriebsrat und wurde dieser angehört?

    Klären Sie, ob ein Betriebsrat besteht und dieser gehört wurde.

  7. Besteht ein besonderer Kündigungsschutz?

    Mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb?
    Gelten Sie als schwerbehindert?
    Wie sieht es aus mit Mutterschutz und Elternzeit?
    Sind Sie Betriebsrat oder besonderer Beauftragter?

Dies ist nur eine Auswahl unserer Prüfpunkte zur Kündigung.

Wichtig: Nach einer Kündigung haben Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit für eine Klage! In dieser Zeit sollten Sie eine Kündigung zwingend auf ihre Wirksamkeit prüfen.

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Kündigung nicht immer wirksam

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von vielen Faktoren ab.

So hat der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung beispielsweise eine Interessenabwägung vorzunehmen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber gegebenenfalls zu prüfen, ob er Sie anderweitig einsetzen kann. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ein betrieblicher Grund vorliegen, der keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit zulässt; der Arbeitgeber hat dann auch eine Sozialauswahl unter angemessener Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeitsdauer, des Lebensalters, der Unterhaltspflichten oder einer Schwerbehinderung vorzunehmen.

Die Checkliste zur arbeitsrechtlichen Kündigung ist nicht abschließend. Sie soll Ihnen einen Überblick geben, worauf es bei einer Kündigung ankommen kann – hier unterlaufen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern zahlreiche Fehler.

Wussten Sie, dass sich eine Abfindung auch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet? Kennen Sie die Frist innerhalb der Sie sich arbeitslos melden müssen? Kennen Sie die Geheimcodes im Zeugnis?

Häufige Fehler im Arbeitsrecht

Fehler schleichen sich nicht nur bei der Kündigung ein.

Auch bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags, beim Arbeitszeugnis, beim Aufhebungsvertrag, bei Vereinbarungen mit dem Betriebsrat, bei Urlaubsansprüchen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden gerne Fehler gemacht. Diese wirken sich meist nicht sofort aus.

Wir helfen gerne weiter.

Schneller Rat ist wichtig!

Nicht nur, wenn es um eine Kündigung geht, ist schneller Rat wichtig.

Arbeitgeber dürfen nicht zu lange zuwarten, bevor sie eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen. Hier versäumen Unternehmen durchaus Fristen. Aber auch Arbeitnehmer müssen an Fristen – beispielsweise zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage denken. Die richtige Strategie entscheidet!

Zumal neben der Kündigung durchaus auch andere Möglichkeiten bestehen. Ob Kurzarbeit, Teilzeit oder andere Alternativen – mit uns finden Sie eine geeignete Strategie – auch unter steuerlicher Berücksichtigung.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Cornelia Stapff

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht

Lehrtätigkeit und Trainings

  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

Freizeit

Bewegung in der Natur z.B. mit dem Rad in das Büro und wenn zeitlich möglich Skitouren im Winter und Regatten im Sommer

Anbieterkennzeichnung

Partnerin bei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

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