03. Okt 2020
Allgemein

Glückwunsch.

Frau Dr. Stapff, unsere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Gratulation zum bestandenen Fachanwaltslehrgang. 

Frau Dr. Stapff, unsere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Rosenheim und München, hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Um den Titel führen zu dürfen, muss sie nun allerdings noch bei der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung beantragen und eine bestimmte Anzahl an Fällen nachweisen. Sobald die Kammer dann die Prüfung vorgenommen hat, ist Frau Dr. Stapff berechtigt, den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.

Was zeichnet einen Fachanwalt aus?

Nach § 14 i der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht nachzuweisen.

Handelsrecht

Zu diesen zählen Kenntnisse des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte und des internationalen Kaufrechts, insbesondere auch des UN-Kaufrechts. 

Gesellschaftsrecht und Rechtsform

Es umfasst aber auch sämtliche Fragen zur passenden Rechtsform. Dazu zählen das Recht der Personengesellschaften - wie GbR und Partnerschaftsgesellschaften -, das Recht der Kapitalgesellschaften, das internationale Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft. Ferner tritt hinzu das Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen, das Umwandlungsrecht, Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts sowie Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.

Natürlich sind auch Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht mit umfasst, wie auch zum Recht der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.

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