12. Mai 2020
Allgemein

Homeoffice

Im Homeoffice ist es nicht immer leise. Die Kinder schreien, der Nachbar mäht den Rasen. Der Partner ist in einer Telko.

Die Anzahl der Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit im Home Office erledigen ist durch die Corona Krise enorm gestiegen. Was lange Zeit von vielen Arbeitgebern abgelehnt und stiefmütterlich behandelt wurde, musste plötzlich über Nacht verwirklicht werden. Noch haben die Mitarbeiter keinen Anspruch auf einen Homeoffice Arbeitsplatz.

Anspruch auf Homeoffice?

Das könnte sich aber ändern, wenn es nach dem Willen des Bundesarbeitsministers geht.

Oft vergessen in der Diskussion um den Home Office Arbeitsplatz und dessen Umsetzung werden derzeit allerdings die datenschutzrechtlichen Risiken, die damit verbunden sind.

Das Risiko von Hackerangriffen und Datenlecks steigt. Daten, insbesondere Personen- und Unternehmensdaten (Stichwort Industriespionage), sind eine attraktive Handelsware geworden. So hatten Betrüger zuletzt vor allem mit nachgebauten Antragsseiten für Corona-Hilfen versucht, an sensible Informationen zu kommen.

Homeoffice kann hier ein besonderes Risiko darstellen.

Nicht alle Homeoffice Lösungen werden unter Beachtung der Informationssicherheit umgesetzt, so dass viele Cyberangriffe auf potenzielle Schwachstellen eben jener Homeoffice-Zugänge abzielen.

Unsichere Passwörter und veraltete Software erleichtern die rechtswidrigen Zugriffe. Sind die Tools, die Arbeitnehmer für den Austausch nutzen müssen, auch DSGVO-konform? Oder werden sensible Unternehmens- und Kommunikationsdaten unerkannt auf nicht-europäischen, gegebenenfalls unsicheren Servern gespeichert, die sich einer Kontrolle entziehen?

Deswegen sollten die Mitarbeiter mit Arbeitsmittel des Arbeitgebers zu Hause arbeiten, die dem Stand der Technik und des Datenschutzes entsprechen.

Aber es müssen nicht nur Angriffe von außen sein, die das Unternehmen schädigen können. Der Zugriff auf firmeninterne Daten von zu Hause “erleichtert“ strafbares Handeln.

Wichtig sind daher auch vertragliche Vereinbarungen, die die Mitarbeiter verpflichten, sämtliche ihnen überlassenen Arbeitsmittel ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. Die Mitarbeiter müssen zu Hause durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die vom Unternehmen überlassenen Arbeitsmittel und Dokumente erhalten. So sollten keine Papierausdrucke erstellen werden können. Sind Ausdrucke dennoch erforderlich, so dürfen dienstliche Dokumente nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Bei Homeoffice sind also nicht nur arbeitsrechtliche und arbeitsmedizinische Fragestellungen zu berücksichtigen, sondern vor allem auch datenschutzrechtliche Aspekte.

Ihre Ansprechpartner

Zusammen mit mir unterstützen Sie Dr. Cornelia Stapff und Dr. Andreas Staufer bei der Umsetzung und rechtlichen Absicherung des Homeoffices.

Arbeitsschutz und Datenschutz im Homeoffice

  • Kristin Kirsch, Rechtsanwältin
  • Dr. Andreas Staufer, Fachanwalt für IT-Recht und Medizinrecht

Arbeitsrecht

  • Dr. Cornelia Stapff, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Der Autor

Kristin Kirsch

Rechtsanwältin

Schwerpunkte

  • Informationstechnologierecht
  • Internetrecht
  • Datenschutzrecht
  • Urheberrecht
  • Werkrecht

Werdegang

  • Geboren 1988 in Tegernsee
  • 2008-2015 Studium der Rechtswissenschaft an der LMU München
  • 2014 Rechtsinformatikzertifikat der LMU mit Gesamtnote „Gut“
  • 2015-2017 Referendariat am LG Traunstein
  • Seit 2019 selbständig in Rosenheim
  • Seit 1/2020 Partnerin der Kanzlei FASP München

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München,
  • Ehrenmitglied bei Rescriptum – Akademischer Verein für rechtswissenschaftliche Publikation e.V.

Freizeit

Literatur, Kunst, Gestaltung & Medien, Kultur, Sport

Anbieterkennzeichnung

Partner bei FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

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