EuGH kippt HOAI
Wichtiges Urteil für Architekten und Ingenieure: EuGH kippt Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI.

Wichtiges Urteil für Architekten und Ingenieure: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Die HOAI verstößt gegen EU-Recht.
EuGH, Urteil vom 4.07.2019 - Rechtssache C-377/17
Seit 2015 war das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Am 4. Juli 2019 urteilte der EuGH: Der Gesetzgeber darf weder die Mindest- noch die Höchstvergütung in der Honorarordnung verbindlich vorschreiben. Nach Auffassung der europäischen Richter behindern verbindliche Mindest- und Höchstpreise die Niederlassungsfreiheit in unzulässiger Weise. Architekten und Ingenieuren hätten daher keine Möglichkeit, sich über niedrigere Preise am Markt durchzusetzen.
Internationales Recht beschäftigt also die traditionellen Architekten und Ingenieure. Sie müssen sich auch gegenüber dem zunehmenden europäischen Wettbewerb behaupten, vor dem die HOAI sie auch ein wenig schützte.
Gegen die Entscheidung des EuGH gibt es kein Rechtsmittel. Die Bundesrepublik Deutschland hat daher die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der HOAI aufzuheben. Ob die Entscheidung langfristig auch Auswirkungen auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Rechtsanwaltsvergütung (RVG) hat, bleibt abzuwarten. Rechtlich ist die Situation vor allem im Gesundheitswesen eine andere.
Die Entscheidung hat Auswirkung auf alle neuen Verträge. Sie tangiert aber auch alle in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge. Was bedeutet das für Sie?
Das Urteil trifft alle Architekten und Ingenieure. Ihre Preise sind betroffen. Und der Markt wird sich ändern. Wir haben hierzu einige Ideen und unterstützen Sie auch mit gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Lösungen.
Haben Sie als Architekt oder Ingenieur Fragen zur HOAI?
Dann rufen Sie uns an: 089 652001.