18. Jul 2018
Allgemein

Arztpraxis: Kein Backup verpassen

Wer ist verantwortlich, wenn es doch einmal zum Datenverlust kommt?

Bloß kein Backup verpassen! Doch wer kümmert sich darum? Wer ist verantwortlich, wenn es doch einmal zum Datenverlust kommt? Wer haftet dann für den Schaden? 300.000 EUR Schaden durch Datenverlust – wie konnte es dazu kommen? Nahezu jede Praxis arbeitet

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Der Autor

Dr. Andreas Staufer

Kooperierender Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Kontakt

089 21530330

Schwerpunkte

  • HealthCare: Ärzte, Zahnärzte, Unternehmer, Rettungsdienste, MVZ und Krankenhäuser
  • Public Safety: Behörden, Organisationen und Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben
  • Vertragsgestaltung mit AGB, Heilmittelwerberecht, ITK/IT-/TK/Medien und Datenschutzrecht

Besonderheiten

  • Langjährige Beratungstätigkeit im Gesundheitswesen
  • Aktive Tätigkeit im Rettungsdienst (Notfallrettung)
  • Wirtschaftsmediation / Kooperative Praxis
  • International engagierter Speaker
  • Referendarausbilder und Dozent

Beruflicher Hintergrund

  • Lehrbeauftragter an der LMU München
  • Fachanwalt für Medizinrecht und Informationstechnologierecht
  • Promotion an der Universität Leipzig (Prof. Dr. Kern)
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und München

Vortragstätigkeit

  • Rettungsdienstrecht, Notfall- und Intensivmedizin, Notarztrecht
    Qualifizierter Krankentransport und Krankenfahrt
    Genehmigung, Auswahlverfahren, Vergabe
  • Datenschutz im Gesundheitswesen, Digitalisierung, Telematik
  • Neue Technologien: eHealth, 3D-Printing/3D-Druck, Telemedizin
  • Wettbewerb und Heilmittelwerbung
  • Praxiskauf, Praxisverkauf, Praxisführung
  • Internationales Gesundheitswesen

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