2019: Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer explodiert
Seit 2009 setzt das Finanzamt bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien grundsätzlich den Verkehrswert an. Bei Wohnimmobilien wird von diesem ein Abschlag von 10 % vorgenommen. Bei den in den letzten Jahren rasant gestiegenen Immobilienpreisen im Raum München ergibt sich derzeit allerdings immer noch ein Vorteil – allerdings nicht mehr lange. Bei Schenkungen, die […]

Seit 2009 setzt das Finanzamt bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien grundsätzlich den Verkehrswert an. Bei Wohnimmobilien wird von diesem ein Abschlag von 10 % vorgenommen. Bei den in den letzten Jahren rasant gestiegenen Immobilienpreisen im Raum München ergibt sich derzeit allerdings immer noch ein Vorteil - allerdings nicht mehr lange.
Bei Schenkungen, die bis zum 31.Dezember 2018 erfolgen, legt das Finanzamt seiner Bewertung noch die Bodenrichtwerte 2016 zugrunde. Ab 01. Januar 2019 werden jedoch die Bodenrichtwerte 2018 angesetzt werden. Diese werden in München voraussichtlich um etwa 40 % über den bisherigen Werten liegen. Die steuerlichen Folgen sind dramatisch:
Immobilie bei Schenkung / Erbe
Der Steuerwert einer Münchner Immobilie, welche derzeit steuerlich z.B noch mit 1,8 Mio € bewertet wird (1,2 Mio Grund und Boden zuzüglich 0,8 Mio Gebäude abzüglich 10 %) erhöht sich dann auf rund 2,23 € Mio (1,68 Mio Grund und Boden zuzüglich 0,8 Mio Gebäude abzüglich 10 %), also um 430.000 €. Bei Schenkung oder Vererbung an zwei Kinder bedeutet dies eine Erhöhung der anfallenden Schenkungs- oder Erbschaftsteuer pro Kind von 75.000 € um € 60.000 auf rund 135.000 €. Die ab 2019 anfallende zusätzliche Steuer beträgt also für beide Kinder zusammen rund 120.000 €.
Diese Steuerbelastung kann bei Schenkung noch in 2018, ggfs. zur Absicherung der Schenker und weiteren Steuerminderung unter Nießbrauchvorbehalt, vermieden werden.
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