Geht es Ihnen nur darum, nach dem Tod Steuern zu sparen? Oft ist eine Erbschaft vielseitiger und vielschichtiger als angenommen – vor allem dann, wenn Personen erst zu pflegen, Immobilien weiter zu bewohnen oder Unternehmen fortzuführen sind.
Wir verstehen daher unter Erbrecht mehr als Testament und Steuergestaltung. Wir erkennen die wirtschaftlichen Gesichtspunkte. Unsere Beratung beginnt vor dem Todesfall bereits bei Berufsunfähigkeit und Rente. Damit Sie die richtigen Weichen für Vorsorge und Vollmacht schon heute stellen und nicht als gerichtlicher Betreuungsfall enden. Eines unserer Spezialgebiete ist das Internationale Erbrecht.
Vermeiden Sie, dass Ihre Erben mit einer Erbschaftssteuer belastet werden, die ihnen liquiden Mittel entziehen – kein Immobilien-Notverkauf im Erbfall! Wir beraten Sie bestmöglich rund um Erbschaft, Erbschaftssteuer, Testamentsgestaltung, Ausschluss von Erben oder Stiftungen.
Auch in den kommenden Jahren steht bei zahlreichen mittelständischen Unternehmen die Frage der Unternehmensnachfolge an. Eine Nachfolgeregelegung existiert selten. Das gilt auch für Freiberufler-Praxen und Kanzleien. Nur wenige Unternehmen werden innerhalb der Familie übertragen. Im schlimmsten Fall droht die Liquidation des Unternehmens.
Gestalten Sie daher die Nachfolge richtig! Vermeiden Sie eine zu hohe Steuerlast oder Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten. Sie können dem Unternehmen wertvolle Liquidität kosten.
Lassen Sie sich von uns umfassend beraten.
- Analyse des Bedarfs – Sachverhaltserfassung
- Einheitliche Altersvorsorge- und Nachfolgekonzepte
- Eintragung in Vorsorgeregistern und Datenbanken
- Erstellung von Notfallplänen (Vorsorgemappe)
- Steigerung des Unternehmenswerts und Nachfolgersuche
- Erstellung erforderlicher Dokumente, auch international
- Digitale Nachfolgeregelung
- Steuerliche Beratung
Zielgruppe
- + Unternehmer und Existenzgründer
- + Privatpersonen
Ansprechpartner
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