FASP Finck & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Erleichterter Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen

Ziel des Nachweisgesetzes ist es, Arbeitsverhältnisse für Beschäftigte transparenter zu machen. In § 2 NachwG ist ein umfangreicher Katalog wesentlicher Arbeitsbedingungen aufgeführt, der den Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden muss. Bisher war dies nur in schriftlicher Form möglich, während der elektronische Nachweis ausdrücklich ausgeschlossen war. Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann nach § 2 NachwG seit 01.01.25 jetzt auch in Textform erfolgen. Außerdem ist eine elektronische Übermittlung möglich, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen bleibt in rein elektronischer Form jedoch weiter ausgeschlossen.

Leider konnte sich der Gesetzgeber nicht durchringen, die Erleichterung für alle Arbeitsverträge zu regeln. Sie findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind. So bedarf es nach wie vor in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder im Bau der Originalunterschrift. Auch die Befristung von Arbeitsverträgen ist nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag vor Beschäftigungsbeginn mit Originalunterschrift unterzeichnet wurde.

Für eine reibungslose Umsetzung empfiehlt sich eine Optimierung der hierfür nötigen Prozesse. Durch Standardisierung und Automatisierung lässt sich auch der Umgang mit Arbeitsverträgen modernisieren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Ihre Ansprechpartner sind im Bereich

Aktuelles

FASP Recht

Unternehmen in der Krise

31. März 2025 - Personalabbau rechtssicher gestalten: Die aktuelle wirtschaftliche...