Neues Gesetz: Transparenzregister für Unternehmen verpflichtend
Im Transparenzregister müssen seit 01.10.2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften eingetragen werden.
Im Transparenzregister müssen seit 01.10.2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften eingetragen werden.
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