FASP Finck & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Steuern und Abgaben auf Löhne sind die Haupteinnahmequellen des Staates. Diese sichert er ab durch ein Netz von immer schwerer verständlichen Vorschriften und regelmäßigen Prüfungen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung. Sie als Arbeitgeber haften selbst bei Fehlern aus Unkenntnis für die hieraus entstehenden Steuer- und Beitragsschulden.

Größere Unternehmen unterhalten Personalabteilungen mit entsprechendem Know-how. Bei kleineren Unternehmen ist meist die Übertragung der Personalabrechnung auf eine Steuerkanzlei am wirtschaftlichsten. Diese gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen einer integrierten Steuer- und Rechtsberatung können auch rechtliche Fragen und Risiken bei Arbeitsverträgen frühzeitig erkannt und geklärt werden. Lohnbuchhaltung ist damit wesentlich mehr, als nur die Abrechnung von Löhnen.

Wir unterstützen Sie bei
  • der Klärung der rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte
  • der Erstellung von Arbeitnehmerabrechnungen
  • der An- und Abmeldungen von Beschäftigten
  • den Beitragsmeldungen an die Krankenkassen und Lohnsteueranmeldungen
  • der Ermittlung der effektiven Personalkosten
  • den Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

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