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Das ist unser Verständnis für eine umfassende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung. Wahlweise nehmen Sie nur einzelne Leistungen unseres Portfolios in Anspruch – oder alle Leistungen, ganz nach Ihrem Wunsch. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen darüber hinaus Kollegen aus unserem Netzwerk, arbeiten aber auch mit Ihren bisherigen Partnern zusammen. Keine Sorge: Wenn Sie nicht mehr wünschen, erhalten Sie auch nur die Leistung, die Sie verlangt haben. Alles weitere bleibt nach Wahl.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten haben wir für unsere Mandanten eine Weiterleitung auf ein Mobiltelefon oder Anrufbeantworter eingerichtet; die Rufannahme können wir aber nicht versprechen.
Beispiel Existenzgründung
Sie kommen mit dem Wunsch einer Gesellschaftsgründung zu uns; Sie wünschen sich einen Gesellschaftsvertrag. Den erstellen unsere Anwälte gerne. Meist ist bei einer Unternehmensgründung zusätzliche steuerliche Beratung ratsam. Das entscheiden aber Sie.
Nach Ihrem Wunsch erhalten Sie vorher bzw. darüber hinaus dann auch steuerberatende Leistungen oder Unterstützung bei der Erstellung eines Business- oder Finanzplans. Und wenn Sie eine Finanzierung oder einen Investor suchen, finden wir auch hier für Sie den richtigen Kontakt. Je nachdem, was Sie in Anspruch nehmen wollen.
Bei spezialrechtlichen Fragestellungen bieten wir Ihnen Unterstützung durch unsere Fachanwälte.
Mit Rechtsanwalt Dominik Kraft konnten wir einen neuen Partner gewinnen. Dominik Kraft ist zugleich der jüngste Partner unserer Kanzlei. Seine Interessenschwerpunkte sind das Baurecht und das Vergaberecht.
Das sagt Dominik Kraft über sich selbst:
„Mein Interesse an technischen Sachverhalten ist gleichzeitig Antrieb und Hilfe bei der Arbeit im Bau- und Architektenrecht. Schnelle Reaktionszeiten sowie die Berücksichtigung individueller Belange sind mir im Umgang mit Mandanten wichtig.“
Im Baurecht stärkt Dominik Kraft das Team rund um Rechtsanwalt Markus Zenetti. Beide beraten private und öffentliche Bauträger sowie Architekten im öffentlichen und privaten Baurecht, aber auch bei öffentlichen Vergabeverfahren.
Über das Baurecht hinaus bietet das Vergaberecht weitere spannende Synergien zu unseren etablierten Rechtsgebiete wie der Beschaffung von Rettungsdienstleistungen oder IT-Vergaben. Im Vergaberecht ergänzt Dominik Kraft zukünftig Dr. Andreas Staufer bei Vergaben von Leistungen im Rettungsdienst. Rechtsanwalt Kraft befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit den aktuellen Themen der strategischen Beschaffung und nachhaltigen Vergabe
Werdegang
Dominik wurde 1992 am Tegernsee geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg mit Schwerpunkt Immobilienrecht. Dem folgte klassisch das Referendariat, ebenfalls in Regensburg. Im Anschluss hieran war er angestellter Rechtsanwalt im Bereich Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht einer Münchener Kanzlei.
Trotz der Pandemie hat er 2020 den Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht abgeschlossen und nebenbei den Fachanwaltslehrgangs im Vergaberecht besucht. Seit Dezember 2020 ist er jetzt Partner der Kanzlei.
Freizeit
Dominik fährt in seiner Freizeit gerne Rad, klettert, mag Literatur und fotografiert gerne.
Frau Kristin Kirsch, unsere jüngste Kollegin aus Rosenheim und München, hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht bestanden.
Um den Titel führen zu dürfen, muss sie bei der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung beantragen und eine bestimmte Anzahl an Fällen nachweisen. Sobald die Kammer dann die Prüfung vorgenommen hat, ist Rechtsanwältin Kirsch berechtigt, den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen. Den Antrag kann sie nach drei Jahren Zulassung stellen. Sie wäre dann neben Dr. Andreas Staufer der zweite Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Nach § 14k FAO (Fachanwaltsordnung) sind besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht (IT-Recht) nachzuweisen.
Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht (IT-Recht) sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
FASP. Ein Team.
Unterstützung im Informationstechnologierecht bieten vor allem Dr. Andreas Staufer.
Gründer und Startups können bei der Wahl der richtigen Rechtsform mit unserer Wirtschaftsberatung von Businessplänen und Fördermittel-Know-How profitieren. Klaus G. Finck berät zu Fragen der Gemeinnützigkeit von Unternehmen, Miria Dietrich und Dr. Cornelia Stapff zur passenden Rechtsform.
Zusammen mit Dr. Andreas Staufer verfügen wir zudem über eine besondere Expertise im Bereich des Gesundheitswesens nebst Kliniken, MVZ und Praxen. Gleiches gilt mit Markus Zenetti für die Expertise im Bauwesen.
Unser gesamtes Netzwerk stellen wir Ihnen bei Über uns vor.
Frau Dr. Stapff, unsere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Rosenheim und München, hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.
Um den Titel führen zu dürfen, muss sie nun allerdings noch bei der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung beantragen und eine bestimmte Anzahl an Fällen nachweisen. Sobald die Kammer dann die Prüfung vorgenommen hat, ist Frau Dr. Stapff berechtigt, den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Nach § 14 i der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht nachzuweisen.
Handelsrecht
Zu diesen zählen Kenntnisse des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte und des internationalen Kaufrechts, insbesondere auch des UN-Kaufrechts.
Gesellschaftsrecht und Rechtsform
Es umfasst aber auch sämtliche Fragen zur passenden Rechtsform. Dazu zählen das Recht der Personengesellschaften – wie GbR und Partnerschaftsgesellschaften -, das Recht der Kapitalgesellschaften, das internationale Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft. Ferner tritt hinzu das Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen, das Umwandlungsrecht, Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts sowie Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
Natürlich sind auch Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht mit umfasst, wie auch zum Recht der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht.
Gründer und Startups können bei der Wahl der richtigen Rechtsform mit unserer Wirtschaftsberatung von Businessplänen und Fördermittel-Know-How profitieren. Klaus G. Finck berät zu Fragen der Gemeinnützigkeit von Unternehmen.
Zusammen mit Dr. Andreas Staufer verfügen wir zudem über eine besondere Expertise im Bereich des Gesundheitswesens nebst Kliniken, MVZ und Praxen. Gleiches gilt mit Markus Zenetti für die Expertise im Bauwesen.
Unser gesamtes Netzwerk stellen wir Ihnen bei Über uns vor.
Die Care-for-Rare Foundation hilft über Ländergrenzen hinweg Kindern mit seltenen Erkrankungen. Sie wollen Hoffnung auf Heilung ermöglichen – ohne Ansehen ihrer Herkunft und der finanziellen Möglichkeiten.
Kinder mit seltenen Erkrankungen, die Waisen der Medizin, stehen in vielfältiger Hinsicht im Schatten: lange Odysseen von Arzt zu Arzt und häufige Fehldiagnosen bestimmen ihr Leben. Immer noch sind viele seltene Erkrankungen unheilbar. Nur durch verstärkte Forschungsanstrengungen und internationale Zusammenarbeit läßt sich dieses Schicksal wenden.
Seit Juni sind bei FASP Fotos von Kindern mit seltenen Erkrankungen ausgestellt. Wir wollen damit unseren Beitrag leisten, um auf die Stiftung hinzuweisen.
Professor Dr. Christoph Klein eröffnete am 30.06.2020 offiziell die Ausstellung. Er leitet die Klinik und Poliklinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin am Dr. von Hauner’schen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München, das sich unmittelbar in der Nähe zu FASP befindet.
Mandanten und Besucher ermuntern wir, sich kurz Zeit für die Ausstellung zu nehmen. Wenn Sie die Ausstellung besuchen wollen, steht Ihnen Rechtsanwältin Veronika Raithel für Fragen zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen gerne die Ausstellung.
Das Handelsblatt hat FASP 2020 in die Liste der Beste Steuerberater 2020 und in die Liste der Besten Anwälte 2020 im IT-Recht aufgenommen. FASP hatte im Bereich Pflegedienste und Ärzte die höchstmögliche Punktzahl. Das freut uns außerordentlich.
Deutschlands Beste Anwälte und Steuerberater
Das Handelsblatt hat uns zu den Besten gekürt.
Beste Steuerberater
Zu den besten Steuerberatern in der Gesamtwertung zählen nach der Bewertung im Handelsblatt die, welche mindestens 70 Prozent der maximal möglichen Punktzahl erreicht haben. In den Sachgebieten und Branchen zählen diejenigen Kanzleien zu den besten, die die höchstmögliche Punktzahl in diesem Themengebiet erreicht haben.
Wir haben die höchstmögliche Punktzahl im Bereich Pflegedienste/Ärzte erreicht. Insgesamt hat das Handelsblatt 609 von 4.189 Studienteilnehmern ausgezeichnet.
Die Liste im Handelsblatt finden Sie unter folgendem Link.
Beste Anwälte
Das Handelsblatt und BestLawyers haben zudem eine Liste der Besten Anwälte 2020 veröffentlicht. Hier wird FASP mit unserem Partner Dr. Andreas Staufer im Bereich Deutschlands Beste Anwälte im IT-Recht geführt.
Herzlichen Dank all denjenigen, die uns empfohlen haben.
Steuerberater und Rechtsanwälte für Ärzte
Ein Vorteil unserer Partnerschaft ist die starke Ausrichtung auf den Bereich des Gesundheitswesens. Wir kombinieren steuerliches Knowhow mit rechtlicher Erfahrung in der Medizin. Unsere Steuerberater haben die notwendige Fachkunde bei der Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken. Gleiches gilt für Pflege- und Rettungsdiensten. Auch unsere Rechtsanwälte und unser Fachanwalt für Medizinrecht stehen Unternehmen im Gesundheitswesen beratend zur Seite. Das gilt für das Gesellschafts- und Steuerrecht ebenso wie das Heilmittelwerberecht, das IT-Recht oder auch das Baurecht im Gesundheitswesen.
Seit 30 Jahren vertritt Klaus G. Finck und sein Team erfolgreich Mandanten rechtlich wie steuerlich bei komplexen strategischen Überlegungen, Vertragsgestaltungen und Auseinandersetzungen.
Lotse in Corona-Zeiten
Wie das Handelsblatt zutreffend feststellt, werden Steuerberater zudem zu Lotsen in Corona-Zeiten.