FASP Finck & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Die Erstellung einer Buchhaltung dient der Erfüllung der rechtlichen und steuerlichen Pflichten eines Unternehmens. Buchhaltung kann jedoch viel mehr sein, nämlich ein Beitrag zum Unternehmenserfolg. Mit einem aktuellen und aussagekräftigen Rechnungswesen können wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt, Verbesserungspotentiale genutzt sowie unnötige Steuerbelastungen vermieden werden.

Dies setzt eine „aktive“ Buchhaltung voraus. Hierunter verstehen wir u. a. die unterjährige Buchung aller für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse relevanten Vorgänge wie z. B. Abschreibungen und Privatanteile. So können Umsatzrückgänge, Steigerung von Kosten und Verschlechterung der Zahlungsmoral von Kunden frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bankgespräche sind so immer gut vorbereitet.

Unsere Leistungen
  • Kontierung und Erfassung der Belege
  • Abgabe elektronischer Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, mit Vorjahres- und Brachenvergleich
  • Offene- Posten-Buchhaltung und Einrichtung von Kostenstellen
  • Vermeidung von Nachteilen bei Betriebsprüfungen
  • Vorschau auf das Jahresergebnis und dessen Optimierung
  • digitale Buchhaltung mit Unternehmen online
  • Reportings für das Controlling

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