Gesundheitswesen
Unternehmer finden bei uns ein großes Spektrum einer Wirtschaftskanzlei im Medizinrecht und Gesundheitsrecht. Zu unseren Mandanten zählen Ärzte, Zahnärzte, MVZ- und Klinikträger sowie öffentliche Auftraggeber. Auch ausländische Investoren lassen sich bei uns beraten.
Medizinrecht und Gesundheitsrecht
Kenntnisse des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts können Sie voraussetzen. Dies gilt für das Recht der Approbation, einschließlich ausländischer Approbationen in Deutschland, ebenso wie das ärztliche Werberecht und das Heilmittelwerberecht.
Unsere Beratungsleistung erstreckt sich auf das Vertragsarztrecht einschließlich der Zulassung als „Kassenarztsitz“ der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Es erfasst auch die weiteren Leistungserbringer sowie deren Rechtsbeziehungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Kenntnisse im Krankenhausrecht, dem Apothekenrecht, dem Pharmarecht sowie dem Recht der Pflegeberufe runden das Spektrum ab. Über den Tellerrand ist auch ein Blick auf das Bau- und Immobilienrecht und das Datenschutzrecht möglich.
Ärztliches Gesellschaftsrecht
Spezielle Kenntnisse besitzen wir im ärztlichen Gesellschaftsrecht einschließlich den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten bei Gründung, Kauf und Verkauf einer Praxis.
Inhaber einer Praxis, eines MVZ oder einer Klinik, aber auch in- und ausländische Investoren mit Gründungs-, Kauf oder Verkaufsabsichten erhalten von uns die passende Vorschläge für die steuerliche und rechtliche Gestaltung.
Wir finden mit Ihnen nicht nur die passende Rechtsform. Wir zeigen Ihnen die regulatorischen und steuerlichen Möglichkeiten auf. Dabei haben wir die Besonderheiten und Bedürfnisse dieser besonderen Branche stets im Blick.
… mehr als Medizinrecht.
Ob Personal, Bau oder International, Steuern oder Gesellschaften, Marken, Wettbewerb und neue Technologien. Im Bereich Medizinrecht kombinieren wir das Wissen unserer Kollegen auf elegante Art mit dem Wissen um die Besonderheiten des ärztlichen Berufs.
Neue Technologien der Medizin
Spannend ist auch das Thema neuer Technologien im Gesundheitswesen. Hier betreuen wir nicht nur Gründer und StartUps bei einzelnen Fragen der Medizinprodukte und Telekommunikation, einschließlich Künstlicher Intelligenz, 3D- und 4D-Druck, eHealth, KIS oder Telemetrie.
Recht im Rettungsdienst
Darüber hinaus berät unsere Kanzlei seit ihrer Gründung 1986 in allen Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen im Rettungsdienstrecht. Wir kennen uns aus mit der Notfallrettung, mit Intensivtransport, Krankentransport und Luftrettung.