Gesundheitswesen
Unternehmer finden bei uns ein großes Spektrum einer Wirtschaftskanzlei im Medizinrecht.
Medizinrecht
Kenntnisse des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts können Sie voraussetzen. Dies gilt für das Recht der Approbation, einschließlich ausländischer Approbationen in Deutschland, ebenso wie das ärztliche Werberecht und das Heilmittelwerberecht.
Unsere Beratungsleistung erstreckt sich auf das Vertragsarztrecht einschließlich der Zulassung als „Kassenarztsitz“ der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Es erfasst auch die weiteren Leistungserbringer sowie deren Rechtsbeziehungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Kenntnisse im Krankenhausrecht, dem Apothekenrecht, dem Pharmarecht sowie dem Recht der Pflegeberufe runden das Spektrum ab.
… mehr als Medizinrecht.
Ob Personal, Bau oder International, Steuern oder Gesellschaften, Marken, Wettbewerb und neue Technologien. Im Bereich Medizinrecht kombinieren wir das Wissen unserer Kollegen auf elegante Art mit dem Wissen um die Besonderheiten des ärztlichen Berufs.
Neue Technologien der Medizin
Spannend ist auch das Thema neuer Technologien im Gesundheitswesen. Hier betreuen wir nicht nur Gründer und StartUps bei einzelnen Fragen der Medizinprodukte und Telekommunikation, einschließlich Künstlicher Intelligenz, 3D- und 4D-Druck, eHealth, KIS oder Telemetrie.