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Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Ein Jahresabschluss ist mehr als nur ein notwendiges Übel. Er stellt vielmehr eine Visitenkarte des Unternehmens dar.

Jahresabschluss – wofür?

Der Jahresabschluss wird gerne gelesen. Neben dem Finanzamt interessieren sich an vorderster Stelle die kreditgebenden Banken im Rahmen ihrer Ratingverfahren dafür. Seit Einführung des elektronischen Unternehmensregisters informieren sich aber auch Wettbewerber und Kunden über die Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Unternehmen.

An den Jahresabsschluss werden daher sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt: Für das Finanzamt soll er einen möglichst geringen Gewinn ausweisen, für die Bank ein möglichst gutes Ergebnis. Wettbewerber und Kunden sollen wenig aussagekräftige Informationen erhalten, der Unternehmensinhaber dagegen schon. Diese Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen, ist die Aufgabe eines guten Steuerberaters.

Leistungen
  • Steuerliche und wirtschaftliche Optimierung
  • Aufbereitung für die Banken
  • Erstellung gesonderter Bilanzen für die Offenlegung
  • Betriebswirtschaftliche Diagnose mit Bilanzpräsentation
  • Erstellung des Jahresabschlusses / der Gewinnermittlung

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