Glückwunsch an unseren Kollegen RA Dominik Kraft
Dominik Kraft hat den Fachanwaltslehrgang für Vergaberecht bestanden. Profitieren Sie zu diesem Anlass von unserer ermäßigten Erstberatungsgebühr für den Fachbereich Vergaberecht!

Dominik Kraft hat den Fachanwaltslehrgang im Vergaberecht bestanden und damit den theoretischen Nachweis für die Verleihung des Titels „Fachanwalt im Vergaberecht“ erfolgreich erbracht. Damit der Kollege Kraft den begehrten Titel tragen darf, muss er noch seine praktischen Erfahrungen der vergangenen drei Jahre im Vergaberecht mittels einer Fallliste bei der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Unser Angebot einer ermäßigten Erstberatungsgebühr im Vergaberecht
Wir bieten Ihnen derzeit eine rechtliche Ersteinschätzung zu Themen rund um das Vergaberecht für eine reduzierte Pauschale in Höhe von EUR 100,- zzgl. USt. an.
Nachweis über besondere Kenntnisse
Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Fachanwaltslehrgangs hat Dominik Kraft seine besonderen Kenntnisse im Fachgebiet Vergaberecht nachgewiesen. Gemäß 14o Fachanwaltsordnungs (FAO) handelt es sich dabei um Kenntnisse in den Bereichen
• Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere den EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie die Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes,
• Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Planungswettbewerben und der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, der Vergabe von Bauleistungen, der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge), der Vergabe von Konzessionen, der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit,
• Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH, sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren,
• Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts sowie die Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.
Spannende Schnittstelle zu unserem bisherigen Portfolio
Mit dem Vergaberecht können wir unser Beratungsspektrum erweitern und schaffen spannende Synergien zu unseren bestehenden Schwerpunkten. Dabei setzen wir auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kollegen aus diesem Fachbereich. Ziel dabei ist es die vertragsrechtlichen Gesichtspunkte mit den formellen Anforderungen des Vergaberechts zu vereinen.
Kristin Kirsch und Dr. Andreas Staufer können im Bereich der Vergabe von IT-Leistungen unterstützt werde. Hier stellen sich viele spannende Fragen rund um das Thema Leistungsbestimmung, Teststellungen oder Rahmenvereinbarungen und agile Entwicklung.
Im Bereich der Vergabe von Bauleistungen sowie der Vergabe von freiberuflichen Planungsleistungen unterstützt Dominik Kraft seinen Kollegen Markus Zenetti. Die Vergabe im Gesundheitssektor sowie die Vergabe von Rettungsdienstleistungen stellt schließlich einen Schwerpunkt in der Zusammenarbeit von Dr. Andreas Staufer und Dominik Kraft dar.