01. Nov 2020
Allgemein

Glückwunsch, Kristin Kirsch

München/Rosenheim: Rechtsanwältin Kristin Kirsch hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht bestanden.

Rechtsanwältin Kristin Kirsch

Gratulation zum bestandenen Fachanwaltslehrgang. 

Frau Kristin Kirsch, unsere jüngste Kollegin aus Rosenheim und München, hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht bestanden.

Um den Titel führen zu dürfen, muss sie bei der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung beantragen und eine bestimmte Anzahl an Fällen nachweisen. Sobald die Kammer dann die Prüfung vorgenommen hat, ist Rechtsanwältin Kirsch berechtigt, den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen. Den Antrag kann sie nach drei Jahren Zulassung stellen. Sie wäre dann neben Dr. Andreas Staufer der zweite Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Was zeichnet einen Fachanwalt aus?

Nach § 14k FAO (Fachanwaltsordnung) sind besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht (IT-Recht) nachzuweisen.

Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht (IT-Recht) sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen
    und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation
    und deren Dienste,
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit
    Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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