Ein langjähriger, rechtlicher Schwerpunkt von FASP liegt im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts. Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung, fokussiert darauf, maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Projekte und Situationen zu entwickeln. Unsere Leistungen:
- Rechtsberatung für Bauherren: Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, um spätere Konflikte zu vermeiden.
- Architektenrecht: Als Architekt sind Sie mit besonderen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Wir beraten Sie zu Honoraransprüchen, Haftungsfragen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Ingenieurrecht: Neben Architektenrecht beraten wir Ingenieure, Architekten und Planer in allen Fragen des Ingenieurrechts. Ob es um Honorarfragen, Haftungsfragen oder Vertragsgestaltungen geht – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.
- Bauvertragsrecht: Die Gestaltung von Bauverträgen ist entscheidend für den Erfolg eines Projekts. Wir helfen Ihnen, rechtssichere Verträge nach VOB/B zu erstellen und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
- Vergaberecht: Bei öffentlichen Aufträgen ist das Vergaberecht von zentraler Bedeutung. Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Bieter hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie bei der Durchführung von Vergabeverfahren.
Schnittstellen zu weiteren Bereichen
FASP bietet die Möglichkeit, Baurecht mit weiteren Rechtsbereichen zu verzahnen. Neben IT, Datenschutz und Urheberrecht entstehen Schnittstellen mit Wirtschafts- und Handelsrecht und dem steuerlichen Bereich.
Zielgruppe
- + Eigentümer und Bauherren
- + Bauträger
- + Architekten und Ingenieure
- + öffentliche Auftraggeber
Ansprechpartner
Aktuelles
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