Arbeit 4.0 heißt das Stichwort für neue Arbeitsformen, das Optionen für Mitarbeiter und Unternehmen eröffnet. Das bedeutet: in Zukunft ist vom juristischen Berater nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Kreativität gefordert. Oftmals müssen bei der Beratung im Arbeitsrecht sowohl der Datenschutz als auch das Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht mit einbezogen werden. Ob „klassisches Arbeitsrecht“ oder flexible zukünftige Personalgestaltung: Hier ist FASP genau der richtige Ansprechpartner für den Mittelstand.
Unsere Mandanten betreuen wir bundesweit und international, genauso gut wie in München und Rosenheim.
Bei anstehenden Personalmaßnahmen wird von Arbeitgebern Strategie und wirtschaftlicher Weitblick verlangt. Personalkonflikte, besonders bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, erfordern Verhandlungsgeschick und Kompetenz im Umgang mit Menschen. Erfahrung und Durchsetzungsvermögen werden notwendig, wenn die Interessen unserer Klienten vor dem Arbeitsgericht vertreten werden müssen.
Diese Qualitäten setzen wir für Sie ein, um Sie in allen Rechtslagen mit Engagement zu beraten.
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Minijob, Gleitzone und kurzfristige Beschäftigung
- GmbH-Geschäftsführerverträge
- Betriebsübergang – Outsourcing
- Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen
- Betrieblicher Datenschutz
- Kündigung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Vertretung im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Risiko Scheinselbständigkeit
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Unterstützung bei der Betriebsratswahl
- Einigungsstellenverfahren
- Vertretung im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Verhandeln von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
- Beratung bei Unternehmenstransaktionen
- Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
Zielgruppe
- + Unternehmer als Arbeitgeber
- + Mittelständische Unternehmen
Ansprechpartnerin
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